Antigen-Schnelltests zum COVID-19-Nachweis sollen dabei helfen, die Pandemie einzudämmen. Auch Unternehmen können ihre Mitarbeiter inzwischen selbst testen. Voraussetzung ist, dass die durchführende Person geschult ist. Die dafür medizinisch notwendigen Kenntnisse können durch einen Sachkundenachweis belegt werden.
Alternativ bieten wir einen Selbsttest mit Laienzulassung an, für diesen Test wird keine Schulung benötigt – LAIENTEST COVID-19 Antigen Rapid Test 

Künftig dürfen Apotheken, Schulen und Kitas, aber auch Unternehmen Antigen-Schnelltests durchführen. Die Schnelltests liefern zuverlässige Ergebnisse, daher können mit dem Corona-Virus infizierte Menschen schnell ermittelt und andere wiederum besser geschützt werden. „Das sind gute Neuigkeiten für Unternehmen, denn dies bedeutet auch einen kleinen Schritt zurück zur Normalität. Sobald sich die ersten Lockerungen des Lockdowns ankündigen, können Unternehmen mithilfe der Schnelltests die Verbreitung des Virus am Arbeitsplatz oder im Kundenkontakt besser eindämmen“, erklärt Alwin Wagner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein. Eine Voraussetzung für die Durchführung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests ist geschultes Personal, das über einen Sachkundenachweis verfügt. Die dafür erforderliche Schulung wird nun in den Räumen der IHK angeboten. Die Schulung umfasst unter anderem einen Überblick zu den Unterschieden der Testverfahren, Infos zur Funktionsweise der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, zum Testablauf, eine HNO-ärztliche Schulung, Hintergründe zu räumlichen und materiellen Anforderungen und zur Dokumentation, Qualitätsmanagement und Versicherung. Gleichzeitig wird darauf eingegangen, wie man sich bei positiv getesteten Personen verhalten sollte und die Testung wird praktisch anhand von Übungen vorgeführt.

Die Schulung entspricht den Anforderungen des § 24 IfSG in Verbindung mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und §4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV.

Teilnehmende Personen verfügen somit über die entsprechende Sachkunde zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.

Quellenangabe: IHK Südlicher Oberrhein – https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/system/vst/1346892?id=360897, 10.03.2021