FFP2-Masken bieten sicheren Eigen- und Fremdschutz gegen eine Übertragung des Coronavirus. Deshalb sind sie in allen Situationen, in welchen Menschen sich begegnen können und es nicht sicher gewährleistet ist, die Abstandsregelung einhalten zu können, zu empfehlen.

Darüber hinaus sollen sie oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 verpflichtend in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in Einkaufssituationen zur Eindämmung der Coronapandemie getragen werden.

Wichtig ist es, die jeweils regional geltenden Bedingungen des eigenen Wohnortes zu prüfen. In Gegenden mit besonders hohen Fallzahlen gilt die Maskenpflicht oft auch im gesamten öffentlichen Raum.

Diese Maßnahme ist deshalb von großer Bedeutung, da ein relevanter Anteil der Virusübertragungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Erkrankung einer Person stattfindet, nämlich dann, wenn der Infizierte noch keine Symptome zeigt und am normalen Alltagsleben teilnimmt.